Tag: BVerfG
ESM, ja … aber
Der Weg für den ESM ist frei. Doch die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe fordern wichtige Einschränkungen. So muss die Haftungsobergrenze auf 190 Milliarden Euro festgesetzt sein und darf nur mit Zustimmung des Bundestags geändert werden. Weiterhin darf für ESM-Mitarbeiter keine Geheimhaltung gegenüber Parlamenten gelten, das heißt sie sind Bundestag und Bundesrat gegenüber auskunftspflichtig. Mit dieser Entscheidung werden die Verfassungsrichter allen Seiten gerecht. Folgend noch ein kleines Video, dass die Stimmung bei den Politikern zeigt. Entliehen habe ich es bei stern.de. Interessant an den Darstellungen der Politiker ist, dass gerade die ESM-Befürworter das Urteil aus Karlsruhe als Sieg feiern.
ESM mit Banklizenz
Wer hätte das gedacht? Der ESM erhält unbeschränkte Freiheiten. Und eine davon ist die Banklizenz. Wie die FAZ in einem Artikel berichtet, hat der CSU-Bundestagsabgeordenete Peter Gauweiler seine Klage gegen den ESM auf die “Banklizenz” ausgeweitet. Diese wird z.B. von Frankreich und Italien gefordert. Aber im Endeffekt besitzt der ESM schon die Banklizenz, denn er kann Geld in unbegrenzter Höhe von den Ländern einfordert. Und dagegen Klagen ist nicht, der ESM und alle Mitarbeiter besitzen Immunität. Der ESM kann also schalten und walten wie er will. Eine Organisation, die sich an keinerlei Gesetze halten muss. Und der Rücktritt vom ESM