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ESM, ja … aber
Der Weg für den ESM ist frei. Doch die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe fordern wichtige Einschränkungen.
So muss die Haftungsobergrenze auf 190 Milliarden Euro festgesetzt sein und darf nur mit Zustimmung des Bundestags geändert werden. Weiterhin darf für ESM-Mitarbeiter keine Geheimhaltung gegenüber Parlamenten gelten, das heißt sie sind Bundestag und Bundesrat gegenüber auskunftspflichtig. Mit dieser Entscheidung werden die Verfassungsrichter allen Seiten gerecht.
Folgend noch ein kleines Video, dass die Stimmung bei den Politikern zeigt. Entliehen habe ich es bei stern.de.
Interessant an den Darstellungen der Politiker ist, dass gerade die ESM-Befürworter das Urteil aus Karlsruhe als Sieg feiern. Herr Rösler von der FDP z. B. sieht die Regierung bestätigt, was die Haftungsobergrenze angeht. Dabei wurde mit Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für einen ESM entschieden, der unbegrenzt Geldmittel von den Ländern fordern kann. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel freut sich über eine Stärkung des Parlaments, obwohl die Regierung mit ihrer ursprünglichen Entscheidung bezüglich der Haushaltshoheit wichtige Kompetenzen abgegeben hätte.
Es klingt schon etwas merkwürdig, dass gerade die, die bezüglich ESM und Fiskalpakt verfassungswidrig entschieden haben, die Zurechtweisung aus Karlsruhe als ihren Sieg ausgeben. Dabei ist es mehr eine Ohrfeige. Da frage ich mich ernsthaft, weshalb wir diesen Menschen bei der nächsten Bundestagswahl 2013 unser Vertrauen schenken sollen? Verdient haben sie es sich nicht.
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23. September 2012 at 19:27
[...] Betrag nicht ohne Zustimmung des Bundestags angehoben werden dürfe. Darüber habe ich in einem Artikel [...]